Rechtsprechung
BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 361.97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,21328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - Erfordernis der so genannten Verfolgungsdichte als Merkmal der Gruppenverfolgung - Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Indizien für Glaubhaftigkeit des Vorbringens
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 16.01.1997 - 12 L 1154/96
- BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 361.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 361.97
So hat die Beschwerde unter II. 1 bis 3 den zitierten Sätzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) und vom 22. Juli 1996 (InfAuslR 1996, 355 ) keinen abweichenden Rechtssatz aus dem Urteil des Berufungsgerichts gegenübergestellt. - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 361.97
Denn wenn es für die Verfolgungsdichte, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, auf die zahlenmäßige Relation der Anzahl der Übergriffe zur Größe der von ihnen betroffenen ethnischen Gruppe ankommt (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]), ist selbstverständlich eine Änderung einer der beiden Vergleichsgrößen von Bedeutung. - BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers
Auszug aus BVerwG, 22.08.1997 - 9 B 361.97
So hat die Beschwerde unter II. 1 bis 3 den zitierten Sätzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) und vom 22. Juli 1996 (InfAuslR 1996, 355 ) keinen abweichenden Rechtssatz aus dem Urteil des Berufungsgerichts gegenübergestellt.